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BAUGUTACHTER
Controlling
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!

Zeitdruck, fehlerhafte Leistungsbeschreibungen, Ausführungsfehler, Bauleitungs- und Planungsfehler, ungenügende technische und wirtschaftliche Beratung um nur die einige Ursachen zu nennen, führen immer wieder zu vermeidbaren Bauschäden.Hier leisten Bausachverständige immer wieder "Pionierarbeit". Durch Ihre "besondere" Sachkunde und Erfahrung verhindern Sie oft Bauschäden und damit ggf. auch lange und teure Gerichtsverfahren, sowie hohe wirtschaftliche Schäden für die gesamte Volkswirtschaft.

Die Qualität der Bauausführung leidet seit vielen Jahren unter einem Facharbeitermangel. Qualifizierte Mitarbeiter wandern in andere Berufsfelder ab, da die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung in vielen Fällen dort besser ist. Ungelernte Beschäftigte mit wenig oder geringer Fachkenntnis füllen diese Lücken auf.

Da auch heute noch am Bau viele handwerkliche Leistungen zu erbringen sind ist hier insbesondere eine baubegleitende Qualitätskontrolle (BQS) notwendig. Die in der Industrie gebräuchlichen Qualitätsstandards und Audits sind nur bei grösseren Bauunternehmen die Regel, bei kleinen Handwerksbetrieben die Ausnahme. Die Folge gegen die "allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik", sowie die geltenden DIN-Normen und Vorschriften wird, sei es aus purer Unkenntnis oder Profitstreben, zu Lasten des Verbrauchers (Bauherrn / Immobilienkäufers) verstossen.

Wichtig ist, dass Sie schon vor Baubeginn oder Immobilienkauf den Rat eines Sachverständigen suchen.
Baukontrolle

Folgende Dienstleistungen kann ich Ihnen für eine umfassende Bauberatung anbieten. Die vorgeschlagenen Module können aber auch einzeln beauftragt werden.

1.) Bautechnische Vertragsprüfung
Hierbei wird die Leistungsbeschreibung auf technische Probleme und mögliche Risiken geprüft. Auch die Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen, Satzungen usw., sowie den allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik und den sonstigen einschlägigen Normen, wie Richtlinien, Fachregeln wird untersucht.

2.) Bauberatung während der Bauphase
Begleitung des Bauvorhabens durch Baustellenbesuche und Beratung. Überprüfung der geschuldeten Bauleistung durch visuelle Prüfung auf Baumängel mit kurzem Bericht und Fotodokumentation. Die Anzahl der Besuche kann durch den Bauherrn nach Bedarf festgelegt werden.

Hierbei bieten sich die folgenden Termine an:
 
  • nach Aushub der Baugrube
  • bei Fertigstellung der Fundamente bzw. der Bodenplatte
  • bei Fertigstellung der Entwässerungsarbeiten innerhalb der Baugrube
  • während der Rohbauphase z.B. während Fertigstellung des Kellers. der Erdgeschossdecke usw.
  • bei Abschluss der Rohbauarbeiten, einschliesslich Zimmermannsarbeiten
  • bei Herstellung der Dachflächen und Dachrinnen
  • während der Rohinstallation von Heizung, Sanitär und Elektroanlagen
  • während dem Einbau von Fenstern, Türen und sonstigen Verglasungen
  • bei den Innenputzarbeiten
  • beim Einbau des Estrichs
  • während der Fliesenarbeiten bzw. Bodenbelagsarbeiten
  • bei Bezugsfertigkeit, aber vor der eigentlichen Bauabnahme
  • bei Beginn oder Fertigstellung des Aussenputzarbeiten
  • nach Abschluss der Arbeiten und vollständiger Fertigstellung, aber vor der Abnahme
  • bei Beginn oder Fertigstellung der Aussenanlagen (falls beauftragt)

3.) Bauabnahme
Sie bildet das Kernstück jeder Baumassnahme, da eine Reihe von rechtlichen Folgen für den Bauherrn damit verbunden sind, wie z.B. Gefahrübertragung, Beginn der Gewährleistung, Fälligkeit der Vergütung usw.
 
  • Beratung des Bauherrn
  • Mitwirkung bei der Erstellung des Abnahmeprotokolls vor Ort.
  • Begehung und stichprobenartige, visuelle Prüfung der Bauleistung
  • ggf. Fotodokumentation bei Baumängeln und Protokollerstellung
 
Einen Mustervertrag für eine Vor-Ort-Bauberatung finden Sie unter der Rubrik "Downloads". Ich freue mich über Ihre Kontaktaufnahme.
 
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