Mediation
Streitigkeiten aussergerichtlich klären!
| Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten über technische Sachverhalte gibt es verschiedene Möglichkeiten. Die Schlichtungs- und Schiedsgerichtsordnung finden Sie zu Ihrer Information in der Rubrik "Downloads" |
| Mediation Die Parteien beauftragen einen Sachverständigen als "Mediator" um Meinungsverschiedenheiten beizulegen und zu klären. Schlichtung Sachverhalte können auch bei den Schlichtungsstellen der Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern nach einem geregelten Verfahren nach der sogenannten Schlichtungsordnung (SchliO) beigelegt werden. Schiedsgericht Ein weiteres Instrument ist die Beauftragung eines Schiedsgerichts nach der Schiedsgerichtsordnung Bau (SGO) dessen Urteil allerdings für beide Parteien verbindlich ist. |
| Beweissicherungsverfahren bei Bauvorhaben und Mängeln Das Beweissicherungsverfahren ist eine weitere Möglichkeit z.B. Baumängel vor einer Klageerhebung und damit Streitverkündung zu klären. Hier bietet die ZPO (Zivilprozessordnung) ein sogenanntes "selbständiges" Beweisverfahren. an. Beide Parteien tragen die Kosten für den Sachverständigen und ggf. Rechtsbeistand selbst. Zur Klärung der technischen Sachverhallte werden hierzu Sachverständige benötigt. Bei keiner Einigung ist die Klage schnell erhoben, da die Akte für das selbständige Beweisverfahren bei Gericht bereits angelegt ist. Alle Sachverhalte und der gesamte Schriftverkehr werden hier abgelegt. Dieses Verfahren entlastet die Gerichte und ist auch in der Regel schneller und kostengünstiger als der Klageweg. Ab einem Streitwert von € 5.000,- ist das jeweilige Landgericht zuständig. Diese Schadenshöhe wird erfahrungsgemäss bei Bausachen schnell erreicht bzw. überschritten. |
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